Nutzen und Vorteile für Sie Drucken E-Mail

 

Offenheit und Zuverlässigkeit
Steuerliche Absetzbarkeit
Finanzielle Möglichkeiten bei der soziale Pflegeversicherung
Hilfe beim Beantragen
Betreuungsgeld

Dauerhafte Zusammenarbeit bringt Ihnen viele Vorteile

·    Sie entscheiden selbst, welche einzelnen Leistungen Sie benötigen und nutzen möchten. Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuelles Leistungspaket zusammen.

·   Sie haben einen Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, der Ihnen nach Vertragsvereinbarung regelmäßig zur Verfügung steht. Bei Krankheit oder Urlaub sorgen wir für Ersatz.

·   Sie können unsere Angebote sowohl einmalig als auch regelmäßig in Anspruch nehmen. Auch den Umfang und den Zeitrhythmus entscheiden Sie. Eine vertragliche Vereinbarung dazu gibt Ihnen Sicherheit.

·   Sie können einem Angehörigen oder Bekannten eine Freude machen und unsere Leistungen verschenken. Gerne stellen wir ihnen dafür Ihren persönlichen Geschenkgutschein aus.

·   Sie bekommen viele Dienstleistungen aus einer Hand einschließlich Vermittlung von Kooperationspartnern. Durch viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht ihnen ein umfassendes Angebot mit unterschiedlichen Qualifikationen und vielfältigem Wissen zur Verfügung.

·   Die Mitarbeiter der Genossenschaft sind ein Team. Der für den einzelnen Kunden zuständige Mitarbeiter ist jeweils eine vertrauenswürdige Person, die die individuellen Interessen des Kunden vor Ort wahrnimmt.

·   Das Team von SAGES steht für Seriosität, Zuverlässigkeit, Kontinuität, Pünktlichkeit, Professionalität, Flexibilität und Freundlichkeit. Überall soll das persönliche Engagement wahrnehmbar sein, das jede/r Einzelne in die Arbeit einfließen lässt.

·   Die Form der Genossenschaft ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit von Mitarbeitern und Kunden. Sie zeichnet sich mit ihrer übersichtlichen Firmenstruktur durch hohe Flexibilität aus, stellt aber gleichzeitig erheblich mehr Kontinuität sicher als das Unternehmen eines Einzelnen.

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Unsere Offenheit und Zuverlässigkeit bei Preisen und Abrechnung

·   Preistransparenz wird bei uns groß geschrieben. Wir halten mit unseren Preisen nicht wie viele andere hinterm Berg. Mit einem Stundensatz von 19,00 Euro einschließlich der Mehrwertsteuer, können wir uns mit jedem Anbieter messen, der offiziell Steuern abführt. Außerdem beschäftigen wir niemanden für Mindestlöhne oder darunter.

·   Bei zeitintensiveren Aufträgen wie Urlaubsvertretungen, Reisebegleitungen etc. können die Preise individuell vereinbart werden. Erfragen Sie Angebote hierzu telefonisch oder schriftlich bei uns.

·   Sonderpreise bieten wir für Genossenschaftsmitglieder. Hier gewähren wir einen Preisnachlass von zwei Euro die Stunde, stellen also nur 17,00 Euro einschließlich der Mehrwertsteuer in Rechnung.

·   Wir rechnen nach der ersten Stunde, eine Stunde ist der Mindestauftragsumfang, jeweils jede angefangene viertel Stunde ab.

·   Anfahrtspauschale: 3,50 Euro je Anfahrt innerhalb der Stadtgrenzen von Freiburg.

·   Natürlich bieten wir unseren Service auch außerhalb Freiburgs an. Hier muss die die Anfahrtspauschale im Gespräch geklärt werden. In vielen Fällen wohnt auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vor Ort.

·   Mitgebrachte bzw. bei Ihnen verarbeitete Materialien sowie Hilfs- und Betriebsstoffe stellen wir gesondert in Rechnung.

·   Wenn Sie unsere Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, erfolgt die Abrechnung monatlich per Rechnung. So können sie den fälligen Betrag entweder überweisen oder auf Wunsch bequem per Lastschrift bezahlen.

·   Alle Preise verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer (zurzeit gültige MwSt. von 19%).

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Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar

Eigentümer und Mieter können Kosten für Schönheitsreparaturen in ihrer Wohnung steuerlich absetzen, auch Kosten für so genannte Kleinreparaturen. Dieser Steuervorteil wird privaten Haushalten für ihre Gartenpflege und -renovierung und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt. Sie können 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, jedoch nicht mehr als 600 Euro jährlich. Das bedeutet, Rechnungen bis zu 3.000 Euro werden berücksichtigt. Das Finanzamt verlangt als Nachweis die Rechnung und einen Überweisungsbeleg vom Kreditinstitut. Wollen Sie also die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen, sollten Sie Rechnungen nicht bar bezahlen. Vielmehr muss der Betrag dann auf jeden Fall per Überweisung an das beauftragte Unternehmen erfolgen.
Beim Auftragnehmer muss es sich um ein selbständiges Dienstleistungsunternehmen wie der SAGES eG handeln. Zu den begünstigten haushaltsnahen handwerklichen Tätigkeiten zählen keine Maßnahmen, für die Fachkräfte zu beauftragen sind. Zudem muss die Dienstleistung vor Ort in Ihrem Haushalt erfolgen. Dienstleistungen, bei denen die Lieferung von Waren im Vordergrund steht (zum Beispiel bei einem Partyservice), werden vom Finanzamt nicht als haushaltsnah anerkannt. Bei allen Maßnahmen, die Sie geltend machen können, wird nur der Arbeitslohn als steuermindernd akzeptiert. Auf Ihre Bitte hin werden Rechnungen bei SAGES entsprechend aufgeteilt. Unsere Erläuterungen ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater. Bitte erkundigen Sie sich dort nach den genauen gesetzlichen Richtlinien.

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Finanzielle Möglichkeiten durch die Soziale Pflegeversicherung

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen übernehmen verschiedene Kostenträger einen Teil oder sogar die gesamten Kosten für ihre Versorgung. Sind Sie in der Sozialen Pflegversicherung versichert, können Sie, falls Sie pflegebedürftig werden, die Einstufung in eine der drei Pflegestufen beantragen. Werden Sie einer der drei Pflegestufen zugeordnet, können Sie Pflegegeld erhalten. Dafür ist es erforderlich, dass Sie die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst in geeigneter Weise sicherstellen, z.B. durch Angehörige oder auch einen Pflegedienst (§ 37 SGB XI). Sie können das Geld auch nutzen, um die haushaltsnahen Dienstleistungen der SAGES eG zu bezahlen. Das Pflegegeld beträgt seit Juli 2008 in der Pflegestufe I monatlich 215 Euro. Das Pflegegeld kann auch mit der Pflegesachleistung durch eine professionelle Pflegeeinrichtung kombiniert werden. Dann wird es entsprechend gekürzt.

Pflegesachleistungen können Sie statt des Pflegegelds beantragen. Der Begriff „Sachleistung“ ist missverständlich. Es werden keine Gegenstände geliefert, sondern mit einem ambulant tätigen Pflegedienst abgerechnet. Es erfolgt also keine Auszahlung an die gepflegte Person oder deren Angehörige. Vielmehr beauftragt die Pflegekasse eine Pflegeeinrichtung ihrer Wahl, mit der sie einen Versorgungsvertrag vereinbart hat, die Pflegehilfe zu erbringen. Zur Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung gehören die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung (§ 36 SGB XI). Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen liegt höher als beim Pflegegeld und umfasst monatlich bei Pflegestufe I Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 420 Euro. Die Organisation der Abrechung, auch der Dienste der SAGES eG, übernimmt für Sie unser Kooperationspartner Pfleger Thomas Pflegedienst, Maria-Theresia-Str. 5, 79102 Freiburg-Wiehre, www.PflegerThomas.de .

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SAGES hilft Ihnen gerne bei der Beantragung!

Den Antrag auf Pflegegeld oder Sachleistungen von der Pflegekasse erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Dort ist die Pflegeversicherung angesiedelt. Ein Antrag kann formlos, also auch per Telefon, gestellt werden. Die zugeschickten Antragsformulare enthalten einen Antrag auf Pflegeleistungen und einen Antrag auf Rentenbeitragszahlung für eine ehrenamtliche Pflegeperson. Beide Anträge müssen ausgefüllt an die Kasse zurückgesandt werden. Die Leistungen werden grundsätzlich vom Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt, Voraussetzung ist, dass der Antragssteller zu diesem Zeitpunkt pflegebedürftig ist und die Vorversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt.

Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens in den Bereichen: Ernährung, Körperpflege, Mobilität (=Grundpflege) und hauswirtschaftliche Versorgung. Der MDK, dies ist die Abkürzung für „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung” ordnet Sie je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I zu. Danach haben Sie Hilfebedarf für wenigstens zwei Verrichtungen in einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege mindestens einmal täglich und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung; durchschnittlich 90 Minuten am Tag, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen. Der MDK arbeitet als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle Krankenkassen und Pflegekassen und wird bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen.

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Dementiell erkrankte Menschen: Betreuungsgeld bei "eingeschränkter Alltagskompetenz"

Mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAGES eG haben an einer Fortbildung zur Betreuung von Demenzkranken teilgenommen. Für deren Betreuung kann seit dem 1. Juli 2008 über die Pflegekassen finanzielle Erleichterung beantragt werden. Mit der Pflegereform erhalten Menschen, die an Demenz erkrankt sind, maximal rund 2.000 Euro im Jahr mehr als bisher für nötige Betreuungsleistungen. Sie bekommen die finanzielle Unterstützung nun zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt.

Das Geld steht Ihnen auch dann zu, wenn sie noch nicht einer Pflegestufe zugeordnet sind. Bei so genannter „eingeschränkter Alltagskompetenz“ gewährt die Pflegekasse ein Betreuungsgeld von maximal 2.400 Euro im Jahr. Aufgeteilt ist das Geld in einen Grundbetrag von 100 Euro im Monat und einen erhöhten Betrag von 200 Euro monatlich. Die höheren Zuschüsse können zum Beispiel für die Tagespflege oder die Nachtpflege genutzt werden. Wer welchen Betrag erhält, hängt vom nötigen Betreuungsaufwand ab und wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgelegt.

 Ihnen als Angehöriger, der (erfolgreich Pflegestufe I – III) oder auch nicht (Pflegestufe 0)) Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt hat, aber keine zusätzlichen Betreuungsleistungen, empfehlen wir folgendes Schreiben an die Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt): „Hiermit beantrage ich Leistungen nach § 45b der Pflegeversicherung (bei hohem allgemeinem Betreuungsaufwand) für den Versicherten (Vorname, Name und Versichertennummer)“. Bei einer erstmaligen Beantragung des zusätzlichen Betreuungsbetrags prüft die Pflegekasse von sich aus, in welcher Höhe (Grundbetrag {1.200 € jährlich} oder erhöhter Betrag {2.400 € jährlich}) diese gewährt werden.

Angehörige, die bislang noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt haben (mithin auch nicht den zusätzlichen Betreuungsbetrag), empfehlen wir, Leistungen aus der Pflegeversicherung und den zusätzlichen Betreuungsbetrag zu beantragen, da sie den zusätzlichen Betreuungsbetrag nur bekommen, wenn durch ein MDK-Gutachten die Pflegeversicherung die Pflegestufe 0 festgestellt hat.

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