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Warum ist die SAGES eG eine Sozialgenossenschaft?

Die SAGES eG ist eine Sozialgenossenschaft, weil wir nur zusammen dem Versogungsnotstand begegnen können. Gründe für die Wahl dieser nicht so häufig genutzten Rechtsform gibt es viele. Beispielsweise sind Genossenschaften demokratisch organisiert, d.h. Aufsichtsrätinnen werden von der Mitgliederversammlung gewählt und die gemeinnützig anerkannte Satzung wird duch die Mitglieder geändert.

  • >Hier< finden Sie unsere als gemeinnützig anerkannte Satzung.
  • Durch diese >Beitrittserklärung< könnten Sie Mitglied der Sozialgenossenschaft werden.

Warum sind andere Menschen Mitglied unserer Sozialgenossenschaft geworden?

Die Motive unserer Mitglieder sind vielfältig:

  1. Wahrscheinlich werden die meisten Mitglied, weil sie die genossenschaftich organisierten Unterstützungsangebote für Nachbarschaftshilfe in den verschiedenen Stadteilen und Quartieren in Freiburg nutzen, unterstützen und fördern wollen.

  2. Andere wurden Mitglied weil sie die nachbarschaftliche Versorgung im Rahmen des demographischen Wandels für eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft halten. Sie zeichnen also Genossenschaftsanteile damit für den Aufbau essentiell wichtiger, bürgergetragener Strukturen ausreichend Eigenkapital zur Verfügung stet.

  3. Einige Beitritte erfolgen, weil die Beitretenden sich aktiv als mitverantwortliche Sozialunternehmerinnen in die SAGES eG einzubringen wollen. Sie setzen wichtige Weichenstellungen in erster Reihe um und entscheiden über deren praktische Ausgestaltung mit. Dies gilt für die Genossenschaft als Ganzes (im Vorstand und Aufsichtsrat) oder aber, wem dies zu aufwendig ist, für einzelne Projekte, Aktionen und Formate unter dem Dach eines gemeinnützigen, genossenschaftlichen Trägers.

  4. Vielen Mitgliedern ist bewusst, dass das gemeinwohlorientierte und mildtätige Engagement nur dann funktioniert, wenn Sie sich den personellen und finanziellen Strukturen zur Verfügung stehen. Sie wollen neben den vertieften Mitentscheidungsrechten besser informiert sein.

  5. Hinzu kommt: Bei Angeboten, bei denen die Kapazitäten der Genossenschaft nicht für alle Interessierten ausreichen, werden natürlicherweise diejenigen bevorzugt die „näher dran“ sind. Weil diejenigen, die „näher dran“ sind einfach mehr erfahren und früher sagen, wo sie Hilfe brauchen. Aus diesem Grund gibt es auch verschiedene Möglichkeiten zum Informations- und zum Erfahrungsaustausch und zur direkten Kooperation und Hilfe.

  6. Hier dürfen Sie Ihre Motivation eintragen ein Mitglied der Sozialgenossenschaft zu werden:

Wie können Sie Mitglied bei der SAGES eG werden?

Der Vorteil einer Genossenschaft ist der unkomplizierte Ein- und Austritt ähnlich wie beim Verein. Die Bedingungen dafür sowie alle anderen wichtigen Grundlagen unserer Genossenschaft stehen in der Satzung. Für das Erlangen der Mitgliedschaft muss diese Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend nimmt der Vorstand Sie als Mitglied auf und Sie müssen die von IHnen gezeichneten Genossenschaftsanteile bezahlen.

Für die Mitgliedschaft ist mindestens ein Anteil notwendig. Ein Genossenschaftsanteil kostet 50 Euro. Mitglieder, die dazu finanziell in der Lage sind, sollen mindestens vier Anteile erwerben. Jederzeit können sie aber weitere Anteile zeichnen, um die Arbeit der Genossenschaft zu stärken. Diese Anteile werden bei Austritt – die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre – zurückgezahlt, solange die Genossenschaft in ihrer Bilanz keine Verluste ausweist. Über ihre Mitgliedsanteile hinaus haften die Mitglieder der SAGES nicht. Aufgrund unserer anerkannten Gemeinnützigkeit schütten wir keine finanziellen Gewinne an die Mitglieder aus sondern reinvestieren etwaige Überschüsse in unsere als gemeinnützig anerkannten Ziele:

  • Nachbarschaftshilfe
  • Schulung zur Selbsthilfe und Inklusion
  • Unterstützung entsprechender anderer Einrichtungen und Organisationen.

 Wir freuen uns, Sie im Kreis unserer Mitglieder begrüßen zu können.

Unabhängig von der Zahl der erworbenen Geschäftsanteile wünschen wir uns Mitglieder die einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Die meisten Mitglieder beteiligen sich mit drei Euro pro Monat. Hintergrund sind versicherungstechnische und berufsgenossenschaftliche Gründe, sowie der Aufbau unseres Solidarfonds für Bedürftige. Der Vorstand kann den monatlichen Mitgliedsbeitrag in begründeten Fällen (z.B. Harz4, Geringverdiener…) erlassen. Sprechen Sie uns an Tel. 0761 45 89 1846 oder schreiben Sie uns.

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